Leistungen

Ihr Partner für Arbeitsrecht, Miet- & WEG-Recht und allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht

Arbeitsrecht:

Unsere Expertise im Arbeitsrecht – Wir unterstützen Sie bei Kündigungs­schutz­verfahren, Aufhebungs­verträgen, Lohnforderungen sowie Abmahnungen.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit großen Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Ich vertrete Sie kompetent in Kündigungsschutzverfahren. ich analysiere die rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfe die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setze mich für Ihre Interessen ein. Wenn es notwendig wird, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit großen Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Ich vertrete Sie kompetent in Kündigungsschutzverfahren. ich analysiere die rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfe die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setze mich für Ihre Interessen ein. Wenn es notwendig wird, vertrete ich Sie vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und möchten gegen diese vorgehen? ich prüfe Ihre Abmahnung auf formelle und inhaltliche Mängel. Ich reiche für Sie eine Gegendarstellung ein und beantrage die Löschung der Abmahnung. In vielen Fällen zeigt sich, dass Abmahnungen unwirksam sind und Sie nicht auf Ihre Ansprüche verzichten sollten. Eine Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung.

Lohnstreitigkeiten und Probleme bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führen häufig zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen. Ich prüfe, ob Ihnen Lohn, Gehalt oder Zuschläge vorenthalten wurden, ob Überstunden korrekt vergütet wurden und ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ordnungsgemäß erfolgt ist.

Kommt es zu Konflikten, setze ich mich entschlossen für Ihre Interessen ein – mit dem Ziel, eine schnelle und gerechte Lösung zu erreichen. Wenn erforderlich, vertrete ich  Sie vor dem Arbeitsgericht und sorge dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Miet- & WEG-Recht

Mietrecht & WEG-Recht – Kompetente Rechtsberatung für Mieter, Vermieter und Eigentümer

Ob es um eine unberechtigte Kündigung, eine streitige Mieterhöhung oder Konflikte innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht – im Miet- und WEG-Recht steckt der Teufel oft im Detail. Ich berate Sie klar, lösungsorientiert und auf Augenhöhe – außergerichtlich wie vor Gericht.

Eine Kündigung flattert ins Haus, die Miete soll plötzlich steigen oder die Heizung funktioniert seit Wochen nicht – solche Situationen erzeugen Druck. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen.

Meine Beratungsleistungen für Mieter:

  • Kündigung durch den Vermieter – Prüfung der Wirksamkeit, Widerspruch bei Eigenbedarfskündigungen und anderen formellen oder inhaltlichen Mängeln
  • Mieterhöhungen – Einschätzung, ob eine Erhöhung berechtigt ist, und Vorgehen bei unzulässigen Forderungen
  • Wohnungsmängel – Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Mietminderung und Schadensersatz
    • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – von der ersten Beratung bis zur Prozessvertretung

Als Vermieter tragen Sie Verantwortung für Ihr Eigentum – und stehen mitunter vor Mietern, die Miete schulden, Schäden hinterlassen oder schlicht nicht ausziehen wollen. Ich helfe Ihnen, rechtssicher und effektiv zu handeln.

Meine Beratungsleistungen für Vermieter:

  • Mietrückstände – Mahnung, fristlose Kündigung und Räumungsklage
  • Kündigung des Mietverhältnisses – ordentliche und außerordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigungen
  • Mietmängel und Mietschäden – Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen während des Mietverhältnisses und nach dem Auszug
  • Mietverträge – Erstellung rechtssicherer und individuell abgestimmter Mietverträge
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – Interessenwahrung in jeder Verfahrensstufe

Das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft birgt erhebliches Konfliktpotenzial – zwischen Eigentümern untereinander, mit dem Verwalter oder über Beschlüsse, die nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen. Ich berate Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und einzelne Eigentümer.

Meine Beratungsleistungen im WEG-Recht:

  • Beschlussanfechtungen – Prüfung und Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Streitigkeiten mit dem Verwalter – Abberufung, Schadensersatz, Pflichtverletzungen
  • Konflikte zwischen Eigentümern – Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung von Verwaltungen – rechtssichere Gestaltung von Beschlüssen, Verwalterverträgen und Eigentümerversammlungen

Haben Sie eine konkrete Frage oder möchten Sie einen Beratungstermin anfragen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Allgemeines Zivilrecht/Vertragsrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst das gesamte Vertragsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen sowie weite Bereiche des Wirtschaftslebens. Wer ein Auto kauft, einen Handwerker beauftragt oder einen Schaden erleidet, bewegt sich im Zivilrecht – es begleitet uns im Alltag, ohne dass wir es immer bemerken.

Meine Beratungsleistungen im Überblick:

  • Prüfung von (Kauf-) Verträgen: Ich prüfe Verträge auf Vollständigkeit, Fairness und rechtliche Risiken – bevor Sie unterschreiben.
  • (Kauf-) Mängel: Ist die (Kauf-) Sache fehlerhaft oder entspricht sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit, berate ich Sie über Ihre Rechte unddas weitere Vorgehen. Kaufpreisminderung: Bei Mängeln haben Sie häufig Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises. Ich setze diesen Anspruch für Sie durch.
  • Rücktritt vom (Kauf-) Vertrag: Wenn eine Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist, kann die Rückabwicklung des Vertrages der richtige Weg sein. Anfechtung: Bei arglistiger Täuschung, Irrtum oder widerrechtlicher Drohung besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten und rückwirkend zu beseitigen.
  • Schadensersatz: Entstandene Schäden durch Pflichtverletzungen oder Mängel können Sie berechtigen, Ersatz zu verlangen. Ich prüfe und verfolge Ihre Ansprüche.

Sie haben Fragen zu einem Vertrag oder stecken bereits mitten in einem Streit? Sprechen Sie mich an. In einem ersten Beratungsgespräch analysiere ich Ihre Situation und zeige Ihnen klare Handlungsoptionen auf – ohne unnötigen Fachjargon.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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